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Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

So gibt es in Deutschland viele zehntausend sich selbst als Sachverständige titulierende aber nur ca. 8400 vereidigte Sachverständige, denen der Gesetzgeber besondere Qualifikation auf einem bestimmten Sachgebiet bescheinigt.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.

Für ihre Leistungen als Sachverständige sind Gutachter immer selbst verantwortlich.

Text teilweise entnommen aus: Informationsfaltblatt „Öffentliche Bestellung und Vereidigung“ des Instituts für Sachverständigenwesen e.V.