Was kann der Sachverständige für Lasersicherheit für Sie tun?
In seiner Funktion als vereidigter Sachverständiger und über 25 Jahren Erfahrung im Bereich der Lasersicherheit kann Erwin Heberer Ihnen beratend zur Seite stehen, wenn Sie
- Laseranlagen planen und bauen
- Laseranlagen vor Inbetriebnahme gutachterlich überprüft haben wollen
- Laser industriell bereits einsetzen und Fragen zur Sicherheit haben
- beabsichtigen Laseranwendungen in Ihrem Betrieb einzusetzen
Gemäß der Maschinen-Richtlinien (2006/42EG Abschnitt 1.5.12.) dürfen Laseranlagen nur betrieben werden, wenn sie die erforderlichen Schutzeinrichtungen aufweisen, die den Anforderungen der DIN/EN 60825-1 und der DIN 60825-4 entsprechen.
Laseranlagen sind anmeldepflichtig unter Angabe der jeweiligen Laserklasse, die nachgewiesen werden muss. Damit verbunden ist für den Lieferant von Laseranlagen eine umfassende Bewertung und Erstellung einer Risikobeurteilung der Laseranlage bereits im Planungsstadium gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42 EG zwingend erforderlich.
Die bisherige Praxis der Risikoanalyse an der fertigen Anlage ist verboten, gemäß MRL 2006/42 EG
Der Betreiber einer industriellen Laseranlage haftet für unsachgemäße Schutzmaßnahmen und mangelnde Sicherheit.
Deshalb vertrauen namhafte Hersteller und Betreiber von Laseranlagen schon frühzeitig, insbesondere in der Planungsphase, auf die Fachkenntnis von Erwin Heberer.